Nachricht vom 30.06.12

Handy / Windows Phone im Auto

Am Steuer ist Wegdrücken von Anrufen verboten

Wichtig zu wissen:

Nicht nur das Telefonieren am Steuer verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und wird mit einer Geldbuße geahndet, sondern auch das ‘Wegdrücken’ von Anrufen ist verboten. – So ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az. III-1 RBs 39/12).

Handy oder Smartphone im Auto

So liegt eine unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt bereits dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer am Steuer seines Autos beim Ertönen des Klingeltons das mobile Gerät aufnimmt, um einen eingehenden Anruf zurückzuweisen.

Das ‘Wegdrücken’ von Anrufen ist für Fahrer demzufolge ein ähnliches Vergehen, wie im Auto ohne Freisprechanlage zu telefonieren.

Festgelegt ist diese Auslegung in § 23 StVO Absatz 1a: “Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.” – Eine tatsächlich Telefonverbindung muß in diesem Fall nicht hergestellt sein.

Und gut zu wissen:

Das Handy-Verbot gilt auch für Fahrradfahrer – da sie als “Fahrzeugführer” im Sinne der Straßenverkehrsordnung gelten – eine ausdrückliche Beschränkung auf Führer von Kraftfahrzeugen erfolgte in der StVO nicht.


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